Ihre Spende für einen Neuanfang

Ein Fehler muss nicht das Ende sein

Manchmal reicht eine falsche Entscheidung und das Leben eines jungen Menschen gerät aus der Bahn. Ein Konflikt mit dem Gesetz kann schnell zu einer Verurteilung oder auch einer Gefängnisstrafe führen. Mit der Jugendgerichtshilfe und unseren diakonischen Beratungsstellen geben wir jungen Menschen neue Perspektiven – bevor sie weiter in die Kriminalität abrutschen. Neben Beratung und Begleitung ist die Ableistung gemeinnütziger Arbeit ein wesentlicher Baustein, um Verantwortung zu übernehmen und neu zu starten.

Die diakonische Straffälligenhilfe steht mit ihren unterschiedlichen Angeboten allen straffällig gewordenen Menschen und ihren Angehörigen zur Seite – nach einer Verurteilung, während und nach der Haft. Beratung, Begleitung und die Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten schaffen Brücken zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Grundlage für die diakonische Straffälligenhilfe sind neben dem Jugend- und Erwachsenenstrafrecht, das Sozialhilferecht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie die christlichen Werte von Versöhnung, Annahme und Mitmenschlichkeit.

Warum Resozialisierung wichtig ist

Nächstenliebe spenden

Jeder Mensch verdient die Chance auf einen Neuanfang – unabhängig von seinen Fehlern in der Vergangenheit. Straffällig gewordene Menschen zurück in die Gesellschaft zu begleiten, bedeutet, ihnen Perspektiven zu geben und den Glauben an die Möglichkeit der Veränderung zu stärken. Das ist ein Akt der Nächstenliebe, der nicht nur den Betroffenen hilft, sondern unsere Gesellschaft als Ganzes stärkt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Nächstenliebe wirkt!


Nachhaltigkeitsziele


Kontaktdaten der Organisation

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V.
Obere Bergstr. 1
01445 Radebeul

Ansprechpartner/in:
Uta Bissinger

Telefon: 0351 83 15 200