Nutzungsbedingungen der Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank für das Spendenportal

Was ist „gemeinsame Verantwortlichkeit“?

Diese Nutzungsbedingungen gelten für Organisationen (Abschnitt 1.) und Spender (Abschnitt 2.). In Abschnitt 3. sind Regelungen getroffen, die sowohl für Organisationen als auch Spender Anwendung finden.

Die Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank (im Weiteren „Bank“) bietet kirchlichen und caritativen Einrichtungen und Organisationen (im Weiteren „Organisation“), die Kunde der Bank sind, eine Plattform an, auf der die Organisationen Spendenprojekte präsentieren und Spendenzahlungen für diese Projekte online sammeln können (Spendenportal).

Spender sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die über das Spendenportal veröffentlichte Projekte unterstützen.

Durch die Nutzung des Spendenportals erklärt sich der jeweilige Nutzer (Organisation und Spender) mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.

Abschnitt 1. Organisationen (Anbieter von Spendenprojekten)


1.1 Dieses Portal steht ausschließlich Organisationen, die Kunden der Bank sind, als Projektträger für die Veröffentlichung von Spendenprojekten und zur Einrichtung einer Onlinespendenmöglichkeit zur Verfügung. Die Organisation muss berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen zu dürfen. Die Bank ist berechtigt, Nachweise anzufordern.


1.2 Zur Nutzung des Portals ist eine Online-Registrierung der Organisation erforderlich. Damit werden die Nutzungsbedingungen für das Spendenportal anerkannt. Die Organisation ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Die Registrierung muss von einer natürlichen, volljährigen, voll geschäftsfähigen Person vorgenommen und das erstellte Nutzerprofil von dieser Person geführt werden. Die Person muss befugt sein, die Organisation auf dem Spendenportal zu vertreten. Mit der Registrierung versichert sie, berechtigt zur Vornahme der mit der Registrierung bzw. der Nutzung des Spendenportals verbundenen Handlungen für die Organisation zu sein. Eine Übertragung des Nutzerprofils ist nicht gestattet.

Nach gesonderter Prüfung durch die Bank werden die Spendenprojekte der Organisation auf dem Spendenportal freigeschaltet. Die Bank ist berechtigt, eine Freischaltung abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Organisation gegen rechtliche Vorschriften oder die Nutzungsbedingungen verstößt. Ein Rechtsanspruch der Organisation auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Spendenaktionen besteht nicht.

Die Bank stellt nur die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um registrierten Organisationen zu ermöglichen, ihre Spendenprojekte zu präsentieren und Besuchern des Spendenportals zu ermöglichen, nach Spendenprojekten zu suchen und als Spender eine Onlinespende zu tätigen. Die Verwaltung und das Einstellen der Inhalte erfolgen eigenverantwortlich durch die jeweilige Organisation.

Die Bank stellt der jeweiligen Organisation ein mitarbeiterbezogenes Nutzerkonto zur Verfügung, über das sich mit Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) angemeldet werden kann. Das Passwort des Nutzerkontos kann jederzeit geändert werden.

Die Organisation hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Organisation die ihr/ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zu ihrem/seinem Nutzerkonto vertraulich und geheim behandelt. Die Zugangsdaten dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergeben werden oder Dritten die Nutzung des Kontos ermöglicht werden. Sollte die Organisation oder die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter Kenntnis erhalten oder vermuten, dass ein Dritter den Zugang nutzt oder nutzen könnte, ist dieses der Bank unverzüglich mitzuteilen oder die Zugangsdaten zu ändern.

Die Organisation ist verpflichtet, ein Spendenprojekt unverzüglich auf inaktiv zu setzen, sobald das Projekt nicht mehr zur Verfügung steht.

Die Bank behält sich vor, Spendenprojekte und Profile zu sperren und zu löschen, sofern diese den Nutzungsbedingungen widersprechen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Der Nutzungsvertrag des Spendenportals wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist jederzeit in Textform kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.


1.3 Sofern die Organisation bei der Einrichtung eines Nutzerkontos und/oder der Einstellung eines Spendenprojektes personenbezogene Daten erfasst, muss die Organisation die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung sicherstellen.


1.4 Die Registrierung und die Präsentation von Spendenprojekten ist kostenfrei. Sollte eine Kostenverpflichtung entstehen, wird die Bank die Organisation rechtzeitig informieren


1.5 Für die Entgegennahme der Spenden ist die Einrichtung einer Händlerkasse erforderlich, um die sichere Abwicklung von Onlinespenden zu gewährleisten. Die Händlerkasse für die Organisation wird durch die Vermittlung der Bank bei der VR Payment GmbH beantragt. Für die Einrichtung der Händlerkasse fällt ein einmaliges Entgelt der VR Payment GmbH an. Außerdem fallen für jeden einzelnen Zahlungsvorgang (= Onlinespende) weitere Kosten der beteiligten Dienstleister an (z. B. VR Payment GmbH, Kreditkartengesellschaft, PayPal, etc.). Diese Kosten werden in einer separaten Vereinbarung zwischen der Organisation mit der VR Payment GmbH ausgewiesen


1.6 Des Weiteren ist bei den Projekten die PCI-DSS-zertifizierte und PSD2-konforme Zahlschnittstelle der VR Payment GmbH eingebunden. Diese Zahlschnittstelle wird auf den Servern der VR Payment GmbH gehostet und wickelt die Spendenzahlungen ab. Die vertraglichen Rechte und Pflichten werden hierbei vor Teilnahme an der Spendenplattform gesondert zwischen der Organisation und der VR Payment GmbH vereinbart.


1.7 Personenbezogene Daten des Spenders (Titel, Anrede, Vorname, Nachname, Firma, Straße, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse) werden zum jeweiligen Spendenprojekt auf dem Server der Bank gespeichert, insbesondere sofern der Spender eine Spendenquittung wünscht. Diese Daten werden der Organisation ausschließlich zweckgebunden überlassen, d.h. für die Spendenarbeit. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht bzw. nur mit ausdrücklicher Einwilligung des jeweiligen Spenders zulässig.


1.8 Für die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Berechtigung zur Veröffentlichung von Spendenprojekten ist die Organisation verantwortlich. Die Organisation veröffentlicht nur Unterlagen, Bilder, Grafiken und Texte von denen sie die Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung über das Spendenportal besitzt. Sollten Personen abgelichtet sein, so dürfen nur Fotos verwendet werden, bei denen die Persönlichkeitsrechte der Personen gewahrt bzw. eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Fotos der jeweils betroffenen Person vorliegt. Bei Personen unter 18 Jahren gilt die Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten.

Für Rechteverletzungen Dritter der durch die Organisation eingestellten Inhalte kommt die Organisation auf und stellt die Bank von diesbezüglichen sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei.


1.9 Die Präsentation von bspw. jugendgefährdenden, radikalen, gewaltverherrlichenden, unwahren, irreführenden und sonstigen sittenwidrigen oder rechtwidrigen Inhalten, ist untersagt.  Die Bank behält sich das Recht vor, sobald sie davon Kenntnis erlangt, derartige Spendenprojekte ganz oder teilweise zu sperren und zu löschen. Im Falle einer Sperrung oder Löschung informiert die Bank die Organisation hiervon unverzüglich.


1.10 Die Bank übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Spendenportal jederzeit störungsfrei nutzbar ist. Die Bank ist berechtigt, jederzeit technische oder inhaltliche Änderungen, Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen am Spendenportal vorzunehmen.

1.11 Für die Erteilung einer Spendenbescheinigung ist allein die Organisation des jeweiligen Spendenprojekts verantwortlich. Die Organisation ist zudem für die notwenige Archivierung und Aufbewahrungsfristen, insbesondere nach den steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.

 

Abschnitt 2. Spender


2.1 Spender haben die Möglichkeit über das Spendenportal der Bank Spendenzahlungen für ein von ihnen ausgewähltes Spendenprojekt online zu tätigen. Die Bank stellt hierbei die entsprechenden Techniken und Zahlungswege für die Spender über die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsdienstleister bereit. Die Übertragung der Spendenzahlungen erfolgt SSL-verschlüsselt nach aktuellen Sicherheitsstandards.


2.2 Voraussetzung für die Zahlung einer Spende ist die Auswahl eines Spendenprojekts, der gewünschten Zahlform und die Eingabe der Zahldaten. Letztere können je nach angebotenem Zahlverfahren unterschiedlich sein. Bei dem Wunsch nach einer Spendenbescheinigung sind die Daten einzugeben, die für die Spendenbescheinigung benötigt werden.

Spender können über das auf dem Spendenportal integrierte Formular eine Spende abgeben. Nachdem der Spender den elektronischen Spendenprozess durchlaufen hat, erfolgt die Spende durch Klicken auf den Button, der den Spendenvorgang abschließt. Vor Bestätigung des abschließenden Buttons können die Eingaben korrigiert oder der Spendenvorgang abgebrochen werden.  Der Spender erhält nach Abschluss des Spendenvorgangs eine E-Mail, die den Spendenvorgang bestätigt.

2.3 Die Bank beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der DSGVO oder des BDSG. Die Datenschutzhinweise der Bank sind über die Webseite des Spendenportals abrufbar.


2.4 Die Verwaltung der Spendenprojekte und das Einstellen der Inhalte erfolgen eigenverantwortlich durch die jeweilige Organisation. Für die Korrektheit, Vollständigkeit und Inhalt der Angaben sowie für die Berechtigung zur Veröffentlichung von Spendenprojekten und die zweckgebundene Verwendung der Spendenmittel ist die Organisation verantwortlich. Bei Rückfragen zu Spendenprojekten und Spendenquittungen stehen den Spendern ausschließlich der Ansprechpartner der jeweiligen Organisation zur Verfügung. Eine gesonderte Registrierung oder die Anlage eines Benutzerkontos ist für Spender nicht erforderlich. Spendenbescheinigungen werden ausschließlich von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung erstellt.

 

Abschnitt 3. Sonstige Bestimmungen für Organisationen und Spender

3.1. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht anders vereinbart, haftet die Bank unbeschränkt

 

  • bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften (und im Umfang) des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer von der Bank übernommenen Garantie sowie
  • in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Bank der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Organisation oder Spenders schützen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Organisation oder der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

 

Die Haftung der Bank für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungsspeicherungen durch die Organisation eingetreten wäre.

Eine weitergehende Haftung der Bank besteht nicht.

Da die Bank am Vertragsverhältnis der Spende zwischen Spender und Organisation nicht beteiligt ist, kann die Bank für Leistungen oder Ansprüche aus den vertraglichen Beziehungen hinsichtlich des Spendenvorhabens keine Gewährleistung übernehmen.

Die vorstehenden Absätze gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe der Bank, ihrer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

3.2. Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen gilt die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der Bank zuständige Gericht vereinbart. Die Bank ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand. Dies gilt insbesondere für den Wohnsitzgerichtsstand des Verbrauchers.

3.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle nichtiger oder unwirksamen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stand 05.09.2025

Unser Nächster ist jeder Mensch, besonders der, der unsere Hilfe braucht.

Martin Luther